
Willkommen in der Welt individueller Weinreisen!
Kein fix geschnürtes Paket, sondern Bausteine sind hier der Weg zu Winzer, Weinlandschaft und noch viel mehr! Und so stellen Sie unverbindlich Ihre persönliche Weinreise zusammen:
1. Unter 'Übersicht' finden Sie alle Weinbaugebiete in unserem Programm, klicken Sie diese an um
2. eine Detailkarte zu erhalten. Auf dieser sind sämtliche buchbaren Weinreisen-Bausteine eingezeichnet, je nach der Kategorie nach verschiedenen Symbolen. Sie können sich nun frei auf der Karte bewegen, zoomen und auch eine Satelliten-Ansicht wählen, um sich z.B. das Weingut aus der Nähe anzusehen. Blenden Sie die einzelnen Kategorien zur Übersichtlichkeit ein und aus!
3. Klicken Sie nun im Menü oder auf der Karte auf einen Baustein, informieren Sie sich direkt bzw. lassen sich die Detailseite zeigen, und wenn Ihr Interesse geweckt ist klicken Sie auf 'Zu Reise hinzufügen' - schon bauen Sie Ihre persönliche Weinreise! Die angeführten Preise entsprechen bei den Weingütern jenen Mindestpreisen für Führung+Verkostung, und bei den Unterkünften jenen Mindestpreisen für eine Person im Doppelzimmer pro Nacht mit Frühstück (die tatsächlichen Preise ergeben sich nach Verfügbarkeit, Kategorien und Zusatzwünschen). Wählen Sie ein Restaurant, so führen wir für Sie die Reservierung durch.
4. Haben Sie Ihre Baustein-Liste erstellt, so füllen Sie noch wichtige Reisedaten unter 'Reiseorganisation' ein, und wir kümmern uns um alles Weitere! Die zusammengestellte Reise ist selbstverständlich unverbindlich.
Die Gärtner Reisen B.Wright GmbH nimmt als Veranstalter Ihre Reiseanmeldung ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Alle Preise sind Tagespreise inklusive USt (Satz- und Eingabefehler vorbehalten).
Mit Ihrer Reiseanmeldung (nicht jedoch schon mit Ihrer Reiseanfrage) bieten Sie uns Ihren Vertragsabschluss an, den wir Ihnen in Form unserer Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen entweder zugeschickt oder liegen ca. drei Wochen vor Abreise bei uns auf, wo Sie diese persönlich abholen können.
1. Präambel
Die Gärtner Reisen GmbH betreibt ein Online Reiseportal. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, in Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des ARB (1992), das Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und der Gärtner Reisen B.Wright GmbH als Veranstalter.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Email oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von mindestens 10% fällig, maximal 250.- Euro pro Reiseteilnehmer. Bei durch die Gärtner Reisen GmbH lediglich vermittelten Leistungen (z.B. Flüge, Kreuzfahrten oder Luxuszugreisen) gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Die Restzahlung hat gemäß Fälligkeitsdatum der Rechnung vor Reisebeginn zu erfolgen und wenn sichergestellt ist, dass die Reise durchgeführt werden kann. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang versandt.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden durch den Reiseveranstalter bestätigt.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs) die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Berechtigung, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Reise desselben Veranstalters vorzunehmen.
6. Preisanpassung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Umbuchen und Stornieren
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten im Interesse des Reisenden aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (No-Show) 80% des Reisepreises.
Für die Bearbeitung von Umbuchungen und Stornierungen von Linienflügen entsteht zzgl. zu den tarifbedingten Stornokosten eine Gebühr von EUR 20.- pro Ticket.
Für die Umbuchung eines Pauschalpakets entsteht eine Gebühr von EUR 20.- pro Reisenden.
Da bei den Reiseangeboten keine Rücktrittskostenversicherung enthalten ist, empfiehlt das Gärtner Reisen B.Wright GmbH dem Buchenden in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, ebenfalls buchbar bei der Gärtner Reisen B.Wright GmbH.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch EUR 50.-. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. Höhere Gewalt
Die Gärtner Reisen B.Wright GmbH haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Gärtner Reisen B.Wright GmbH oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Das Gärtner Reisen B.Wright GmbH und die Leistungsanbieter behalten sich vor, einzelne Buchungsaufträge / Vermittlungsaufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn
- die Kunden kreditunwürdig sind
- bei Kunden die Bonität bei Vorlage der Kreditkarte nicht gewährleistet ist
- sich herausstellt, dass der Buchende nicht geschäftsfähig und volljährig ist.
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise auch dann zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Fehler in der Kalkulation). Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende kann im Falle des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Macht der Reisende keinen Gebrauch von dem Ersatzangebot, erhält er seine bisher gezahlten Beträge unverzüglich zurück.
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Gewährleistung
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung ein. Eine Haftung für Angaben in Fremdprospekten (Orts-, Hotelprospekte etc.) kann der Reiseveranstalter nicht übernehmen. Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Reisende in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, damit die Schäden gering gehalten werden. Die Beanstandungen sind unmittelbar bei der örtlichen Reiseleitung oder per Telefon, Fax, Email bei dem Reiseveranstalter vorzutragen. Der Reiseveranstalter wird unverzüglich alles unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
13. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14. Pflichten des Kunden
Der Buchende ist verpflichtet, die ihm zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und der Gärtner Reisen B.Wright GmbH Unrichtigkeiten oder Abweichungen umgehend mitzuteilen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Buchender oder Reiseteilnehmer Ihre Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Unterlagen sofort zusenden oder am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Abflugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise auf Grund fehlender Reiseunterlagen nicht antreten, müssen wir dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
15. Haftung von Gärtner Reisen B.Wright GmbH als Vermittler
Das Gärtner Reisen B.Wright GmbH unternimmt angemessen Anstrengungen, um die Informationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Gärtner Reisen B.Wright GmbH garantiert nicht, dass diese Informationen fehlerfrei sind. Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen, Software und Serviceleistungen können Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten. Die hier bereitgehaltenen Informationen sind regelmäßigen Änderungen unterworfen.
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist St. Pölten.
17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Gärtner Reisen B.Wright GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgestellt. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen, die ihre Gültigkeit behalten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.
19. Veranstalter
Weinreisen Ungarn
als Marke der Gärtner Reisen B.Wright GmbH
Bahnhofsplatz 11
A-3100 St.Pölten
Österreich
Tel.: +43 676 844 396 375
